Mit Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung Nr. 517/2014 sind Betreiber von kältetechnischen Anlagen, mit einer bestimmten Menge Kältemittel, zu regelmäßigen Dichtigkeitsprüfungen verpflichtet.
Rittal als zertifizierter Fachbetrieb hilft Ihnen die gesetzlichen Richtlinien einzuhalten. Um zu erfahren inwieweit eine bestehende Anlage von der F-Gase-Verordnung betroffen ist, nutzen Sie den Rittal F-Gase-Rechner. Der Rittal F-Gase-Rechner ermittelt auf Basis des GWP-Wertes (GWP= Global Warming Potential) und der Füllmenge des im Einsatz befindlichen Kältemittels das entsprechende CO2-Äquivalent. Dieses CO2-Äquivalent bestimmt, welche Maßnahmen Sie als Betreiber zur Erfüllung der F-Gase-Verordnung durchführen müssen.
Wichtig für Sie als Betreiber: Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Nachfüllverbot für bestimmte Kältemittel in Kraft. Das Nachfüllen der betroffenen Kältemittel ist im Servicefall ab diesem Zeitpunkt untersagt. Lassen Sie sich schon jetzt darüber beraten, welche Möglichkeiten Sie haben, um solchen Fällen vorzubeugen.