- Echtfrachtkunden sind Kunden, die bei Rittal EXW (ab Werk) bestellen, die Transportorganisation jedoch durch Rittal erledigen lassen, da Rittal oft deutlich günstigere Frachtraten hat.
- Anhand der Lieferkondition DAT erkennt das System des Spediteurs, dass diese Sendung an Rittal zu verrechnen ist und NICHT an den Kunden. Die anfallende Fracht wird dem Kunden mit der Rittal Warenrechnung verrechnet.
- Der Gefahr- und Kostenübergang ist ident EXW.
- Maximalgewicht der Sendung: 31,5 kg
- B: 80 cm, H: 60 cm, L: 200 cm
- Gurtmaß: 300cm
- Ausschlussgebiete für 9-Uhr-Zustellung sind zu beachten.
- Maximalhöhe der Sendung 2,20 Meter – inkl. Palette
- Ausschlussgebiete für 9-Uhr-Zustellung sind zu beachten.
Laufzeit, die vom Transportdienstleister garantiert wird.
- Next Day Service – Zustellung bis 9 Uhr, bis 12 Uhr oder bis 16 Uhr
- Bitte um Beachtung der Ausnahmegebiete für die Zustellung bis 9 Uhr
Lieferreklamation für in der falschen Menge gelieferte Artikel bzw. für falsch gelieferte Artikel
Laufzeit, die in der Regel eingehalten wird.
- Keine Garantie
- Österreich 24 Std.
§377 UGB Mängelrüge
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Käufer dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen.
(2) Unterlässt der Käufer die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Käufer auch in Ansehung dieses Mangels die in Abs. 2 bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen.
(4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige; dies gilt auch dann, wenn die Anzeige dem Verkäufer nicht zugeht.
(5) Der Verkäufer kann sich auf diese Vorschrift nicht berufen, wenn der Käufer beweist, dass der Verkäufer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen hat, oder wenn es sich um einen Viehmangel handelt, für den eine Vermutungsfrist (§ 925 ABGB) besteht.
Darüber hinaus kommen die Regelungen der CMR zu Anwendung:
- Prüfung des abgelieferten Transportguts:
Gemäß Art 30 CMR ist der Empfänger verpflichtet, das abgebildete Gut zu prüfen und – wenn Schäden vorliegen oder die Lieferfristüberschreitung vorliegt – Vorbehalte (Erforderlich ist die Mitteilung der Art des Schadens und des Umfangs des Schadens) an den Frachtführer mitzuteilen. - Verlust/Beschädigung:
- Handelt es sich um äußerlich erkennbare Schäden, muss spätestens bei Ablieferung des Gutes ein Vorbehalt (Vermerk über Beschädigung am Lieferschein oder Frachtbrief) an den Frachtführer erfolgen. Grundsätzlich kann dies auch mündlich erfolgen, die Schriftform ist aus Beweisgründen zu empfehlen.
- Sind die Schäden nicht äußerlich erkennbar, hat der Vorbehalt schriftlich binnen 7 Tagen (Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet) nach der Ablieferung, der Tag der Ablieferung wird mitgerechnet, zu erfolgen, wobei bei Übermittlung des Vorbehalts per Post der Poststempel maßgeblich ist.
- Erfolgt kein (rechtzeitiger) Vorbehalt, wird gemäß Art 30 CMR vermutet, dass der Empfänger das Gut in dem Zustand laut Frachtbrief erhalten hat.
- Diese Vermutung ist widerleglich, der Anspruchsteller muss aber den Beweis (Überzeugung des Gerichts, dass die Beschädigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorlag) über den Schaden führen.
Zur Meldung von Transportschäden verwenden Sie bitte unser Transportschadenformular