Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, unsere Rechnungsstellung ab dem 01.01.2027 ausschließlich in Form elektronischer Rechnungen gemäß EN 16931 durchzuführen.
Um den Übergang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, geben Sie bitte zunächst Ihre Kundennummer an. Anschließend können Sie unten das für Sie passende E‑Rechnungsformat bzw. den gewünschten Übertragungsweg auswählen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Auswahl bis zum 15. November 2026 mit.
Kunden, die uns ihre Rückmeldung bis zu diesem Zeitpunkt übermitteln, werden zeitnah auf das gewünschte Format umgestellt und über die erfolgreiche Umstellung informiert.
Um einen reibungslosen Übergang zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung ab dem 01. Januar 2027 sicherzustellen, beginnen wir bereits vor dem gesetzlichen Stichtag mit der technischen Umstellung. Die Vorlaufzeit dient dazu, eingehende Rückmeldungen zu verarbeiten, notwendige Anpassungen vorzunehmen und eine störungsfreie Rechnungsübermittlung sicherzustellen.
Erhalten wir bis zum 15. November 2026 keine Rückmeldung, stellen wir die Rechnungsstellung standardmäßig ab dem 16. November 2026 auf den Versand per E-Mail im ZUGFeRD-Format um, damit die rechtlichen Anforderungen nach DIN EN 16931 fristgerecht erfüllt werden können.