Erklärung

Erklärung zur Einhaltung relevanter Exportkontrollvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Ukraine durch den russischen Angriffskrieg hat die Europäische Union mehrere Sanktionspakete erlassen. Diese Maßnahmen führen zum Teil zu großen Verunsicherungen bei Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund gibt der Unterzeichner für die Rittal GmbH & Co. KG („Rittal“) die nachfolgende Erklärung ab.
In Bezug auf die Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, versichert der Unterzeichner, dass:

  • alle Geschäfte bzw. Verkaufsaktivitäten innerhalb Russlands beendet wurden
  • die von Rittal verkauften Waren ihren Ursprung weder in Russland, Belarus noch in der Autonomen Republik Krim oder den in der Ukraine besetzten Gebieten (Donezk. Luhansk, Saporischschja oder Cherson) haben
  • die Ware nicht in einem Nicht-EU-Staat unter Verwendung von Stahl- und Eisenerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet wurde, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Auftragnehmer um einen Auftragnehmer mit Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union handelt (Art. 3g der VO (EU) Nr. 833/2014)
  • weder Rittal selbst noch eine Partei in seiner Lieferkette eine in Russland ansässige Person oder Einrichtung ist, sich nicht zu mehr als 50% direkt oder indirekt im Besitz einer solchen Person oder Einrichtung befindet oder im Namen oder auf Anweisung dieser handelt.

In Bezug auf int. Exportkontrollvorschriften, speziell die US-Export Administration Regulations (EAR), die US-International Traffic in Arms Regulations (ITAR), das deutsche Außenwirtschaftsrecht (AWV) sowie die EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821) bestätigt der Unterzeichner, dass:

  • die Ware nicht an Dritte exportiert, re-exportiert oder weitergegeben wird, ohne die Anforderungen der europäischen Exportkontrollvorschriften, der EAR und ITAR oder der jeweils national gültigen Exportkontrollvorschriften zu beachten
  • die Ware nicht in Länder geliefert oder verkauft wird, in welchem ein Embargo der EU oder der USA für diese Ware besteht
  • weder an Personen noch Organisationen geliefert oder verkauft wird, die auf einer EU oder US Sanktionsliste gelistet ist
  • keine positive Kenntnis darüber besteht, dass die von Rittal verkauften Waren für die Entwicklung, Produktion, Handhabung, Betrieb, Wartung, Lagerung oder Verbreitung von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen verwendet werden
     

Freundliche Grüße
Markus Asch
CEO Rittal International und Rittal Software Systems