Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die Anforderungen an Kältemittel deutlich. Ab 2027 gilt für Kühlgeräte und Chiller bis 12 kW ein GWP-Grenzwert von < 150.
Rittal stellt seine Kühlgeräte‑ und Chiller‑Plattformen Blue e+ und Blue e+ S bereits heute auf das zukunftssichere Kältemittel R-1234yf um. Damit erfüllen Sie als Betreiber frühzeitig vor dem Inverkehrbringungsverbot ab 1. Januar 2027 die Anforderungen der F-Gase-Verordnung: EU-konform, sicher und nachhaltig.
Rittal Produktportfolio: F‑Gase‑konform & zukunftssicher
GWP = 0,5
- Vollständig F-Gase-konformes Portfolio für die Industrie- und IT-Kühlung
- Blue e+ S Kühlgeräte 0,3 – 1,0 kW
- Blue e+ Kühlgeräte 1,6 – 5,5 kW
- Blue e+ Chiller 1,5 – 7,0 kW
- Neue Artikelnummern für alle Klimageräte mit R-1234yf
- Verfügbarkeit:
Kühlgeräte: ab Lager, Chiller: Q2.2026
Ausnahmen im GWP-Limit
- Lassen Sicherheitsanforderungen am Einsatzort den Einsatz von R-1234yf nicht zu, erlaubt die F-Gase-Verordnung mit einer Ausnahmeregelung den Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP bis 750.
- Dafür bietet Rittal weiterhin Produkt-Varianten mit R‑513A (GWP = 631) an.
Sicherheit & Normenkonformität von R-1234yf
R-1234yf ist gemäß ASHRAE 34 / ISO 817 als A2L eingestuft: niedrig toxisch und schwer entflammbar. Durch die hohe untere Entzündungsgrenze von etwa 6,2 Vol-% sind entzündbare Gemische nur unter sehr unwahrscheinlichen Bedingungen möglich. Das Kältemittel ist zudem seit vielen Jahren millionenfach in Fahrzeugklimaanlagen im Einsatz und gilt weltweit als praxisbewährt und sicher.
Alle Rittal Klimageräte mit R-1234yf:
- erfüllen EN/IEC 60335-2-40 sowie UL 60335-2-40
- bleiben unterhalb der zulässigen Kältemittelfüllmengen
- benötigen keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wie Leckagesensoren oder Zwangsbelüftung
Prüfungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bestätigen: Unter realen Betriebsbedingungen besteht keine Brandgefahr.
Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie uns. Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Themen F-Gase Verordnung und Kältemittelumstellung zur Verfügung.
Kurz und Knapp: Die F-Gase-Verordnung (EU)
Bestandsschutz & regulatorische Pflichten
Die Regelungen der F-Gase-Verordnung betreffen ausschließlich neu in Verkehr gebrachte Geräte – Bestandsanlagen können wie gewohnt bis 2032 mit den Kältemitteln R134a/R410a/R-513A betrieben und gewartet werden. Danach greift ein Service- und Wartungsverbot für Anlagen, in denen Kältemittel mit einem GWP über 750 eingesetzt werden.
Wichtig für Hersteller, Importeure und Exporteure Wer F-Gas-haltige Kältemittel oder Geräte importiert oder exportiert, muss sich im F-Gase-Portal der Europäischen Union registrieren.