Schaltschrankkühlung im Einklang mit der F-Gase-Verordnung: Was müssen Anwender beachten?

April 07 2026

Autor: Lars Platzhoff

Ob im Steuerungs-, Schaltanlagen- oder Maschinenbau: Klimalösungen sind Standard, um Überhitzung im Schaltschrank zu vermeiden. Unabdingbar für Schaltschrankkühlgeräte sind Kältemittel, die einen besonders effizienten Wärmetransport ermöglichen. Bislang kamen dafür fluorierte Treibhausgase (kurz: F-Gase) zum Einsatz, die über ein sehr hohes Treibhausgaspotenzial verfügen und somit stark zur Erderwärmung beitragen.

Mit der EU-weiten F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) sollen die Emissionen von F-Gasen jetzt und in Zukunft sukzessive eingedämmt und langfristig sogar komplett unterbunden werden. Hierzu sieht die Verordnung unter anderem vor, dass fluorierte Kältemittel schrittweise aus dem Markt verschwinden. Bereits im nächsten Jahr treten weitere, strengere Regulierungen in Kraft. Für Schaltschrankbauer daher wichtig: 

  1. Angesichts neuer, kurz bevorstehender Verbote braucht es jetzt eine fundierte Auseinandersetzung mit den Vorgaben und Prämissen der F-Gase-Verordnung.
  2. Kühllösungen, mit denen auch die künftigen Bestimmungen der F-Gase-Verordnung eingehalten werden können, sind bereits auf dem Markt verfügbar. Nur, wer sich gut mit den neuen Technologien auskennt, bleibt wettbewerbsfähig und gesetzeskonform.

In diesem Blog haben wir alle wichtigen Informationen zusammengefasst, die Schaltschrankbauer in Bezug auf die F-Gase-Verordnung kennen sollten. Weitere, vertiefende Inhalte finden Sie in unserem Whitepaper: F-Gase-Verordnung Whitepaper

Überblick zur F-Gase-Verordnung

Ziel der F-Gase-Verordnung ist es, die Emission von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen in Europa bis 2032 sukzessive auf null zu reduzieren. In den kommenden Jahren werden hierzu schrittweise neue Regularien bezüglich der Verwendung und Inverkehrbringung von F-Gasen eingeführt - die nächste Stufe tritt bereits im Januar 2027 in Kraft. 

Weshalb sind F-Gase so schädlich?

F-Gase sind synthetisch hergestellte Industriechemikalien, die das Element Fluor enthalten. Da Fluoratome sehr starke Bindungen erzeugen, besitzen F-Gase ideale Eigenschaften für eine Vielzahl an industriellen Anwendungen. Sie sind chemisch kaum reaktiv, sehr hitzebeständig, stabil und langlebig. In Kälteanlagen, Wärmepumpen oder Schäumen werden F-Gase heute häufig verwendet. Das Problem: Gelangen F-Gase in die Atmosphäre absorbieren sie, ähnlich wie CO2 oder Methan, Infrarotstrahlung und strahlen diese zur Erdoberfläche zurück. Damit tragen sie in erheblichem Maß zur Verstärkung des Treibhauseffekts bei. Aufgrund ihrer Molekülstruktur und Langlebigkeit zählen F-Gase sogar zu den stärksten bekannten Treibhausgasen. 

 

Global Warming Potential

Wie stark ein F-Gas zum Treibhauseffekt beiträgt, lässt sich mit dem Global Warming Potential (GWP) beziffern. Das GWP verdeutlicht, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu Kohlenstoffdioxid (CO₂) zur Erderwärmung beiträgt. Für die Berechnung kommt folgende Formel zur Anwendung: 

CO₂-Äquivalent = Füllmenge (kg) x GWP-Wert des Treibhausgases

Dementsprechend hat 1 kg des Treibhausgases R-134a – ein geläufiges Kältemittel mit einem GWP von 1.430 – dieselbe Wirkung auf das Erdklima wie 1,43 Tonnen CO2. Aufgrund dieses enormen Erderwärmungspotenzials ist die konsequente Reduzierung der Emission von F-Gasen ein zentraler Bestandteil der europäischen Klimaschutzstrategie.

Was ist Inhalt der F-Gase-Verordnung?

Die F-Gase-Verordnung umfasst mehrere Regelungsbereiche rund um den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und deren Einsatz in Geräten wie Schaltschrankkühlungen. Dabei geht es allerdings nicht darum, bestehende und intakte Anlagen stillzulegen. Um die verfügbare Menge an F-Gasen bis 2050 (in Europa bis 2032) kontinuierlich zu reduzieren („Phase down“) sind stattdessen Verbote bezüglich der Inbetriebnahme von neuen F-Gas-haltigen Technologien vorgesehen, die schrittweise in Kraft treten. Hinzu kommen neue Bestimmungen zu Dichtheitskontrollen und Dokumentationspflichten. 

BereichRegelung
Phase-down & Phase-outStufenweise Reduktion der F-Gase-Mengen bis zum vollständigen Ausstieg 2050 (Europa 2032), verschärfte Quotenregelung auch für vorbefüllte Geräte ab 10 t CO₂-Äquivalent.
EinsatzverboteNeue Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für Geräte mit hohem GWP, gestaffelt nach Kategorie und Anwendung.
LeckagenNeue Prüfintervalle für Dichtheitskontrollen, verpflichtende Leckageerkennungssysteme ab definierten Schwellenwerten sowie erweiterte Dokumentationspflichten.

Auswirkungen der F-Gase-Verordnung auf den Schaltschrankbau

Im Schaltschrankbau kommen in der Regel teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) zum Einsatz. Diese werden als Kältemittel in Klimageräten eingesetzt und ermöglichen dort einen sehr effizienten und sicheren Wärmetransport. Da einige gängige Kältemittel ein hohes GWP aufweisen, fallen diese bereits jetzt unter das Inverkehrbringungsverbot. Ab 2027 wird diese Regelung noch auf weitere Kältemittel mit niedrigerem GWP ausgeweitet. 

JahrGerätetypGWP-GrenzeBetroffene Kältemittel
2025-2026Stationäre Kälteanlagen, Klimageräte & Wärmepumpen aller Leistungsklassen≤ 2500 (Mono-Split < 3 kg: ≤ 750)z.B. R-513A, R-134a (nur bei Füllmengen unter 3 kg)
2027-2029In sich geschlossene Klimageräte & Wärmepumpen ≤ 12 kW sowie Chiller≤ 150 (Sicherheits-Ausnahme ≤ 750)*z.B. R-32, R-454B
2030–2031Split-Klimaanlagen & Split- Wärmepumpen bis 12 kW sowie Chiller≤ 150 / Erste Geräte: F-Gas-frei*z.B. R-32, R-454B
ab 2032Alle neu in Verkehr gebrachten Kälte-, Klima-& Wärmepumpensysteme sowie ChillerKeine F-Gase erlaubt*Alle fluorierte Kältemittel

 

* Ein GWP ≤ 750 ist weiterhin erlaubt, wenn sicherheitsrelevante Anforderungen keine Alternative zulassen.

Die Inverkehrbringung des bislang weit verbreiteten R-134a (GWP: 1.430) in Mono-Split-Geräten mit einer Kältemittelmenge von weniger als 3 kg ist schon seit 2025 verboten, da die zulässige GWP-Grenze von 750 überschritten wird. Bereits 2027 tritt dann eine neue Stufe der Verordnung in Kraft. Darin ist festgelegt, dass auch Kältemittel mit einem GWP von 150 oder höher nicht mehr in neuen Anlagen zum Einsatz kommen dürfen. Für Schaltschrankbauer führt daher kein Weg mehr daran vorbei, sich spätestens jetzt mit dem Umstieg auf Low-GWP-Lösungen zu beschäftigen.

Gibt es die perfekte Alternative zu etablierten Kältemitteln?

Eine universell einsetzbare, klimafreundliche „Ideallösung“ gibt es nicht. Vielmehr ist je nach thermodynamischen und sicherheitstechnischen Anforderungen abzuwägen, welches Kältemittel zum Einsatz kommt. Die Bewertung muss für jede Produktkategorie individuell erfolgen und ist abhängig von Faktoren wie Einsatzumgebung, gefordertem Temperaturbereich, Baugröße und Sicherheitsanforderungen.

Ganz wichtig: Die gesamte Klimabilanz eines Kühlgeräts hängt nicht nur vom GWP des verwendeten Kältemittels ab. Auch die Energieeffizienz spielt eine wichtige Rolle. Steigt zum Beispiel der Energieverbrauch einer Anlage durch Einsatz eines alternativen Kältemittels stark an, ist es möglich, dass die hierdurch verursachten indirekten Emissionen die eingesparten direkten Emissionen weit übersteigen. In diesem Fall hätte sich die Klimabilanz trotz F-Gas-Alternative verschlechtert. Wer also nach wirklich klimafreundlichen Alternativen sucht, muss alle Aspekte und Phasen des Lebenszyklus einer Anlage berücksichtigen. Eine ideale Lösung stellen drehzahlgeregelte Geräte in Verbindung mit Freikühlfunktion und Nutzung einer Kältemittels mit geringem GWP dar – allerdings sind hierbei auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.

F-Gase-Verordnung konforme Schaltschrankkühlung von Rittal

Beim Balanceakt zwischen Umweltverträglichkeit, Energieeffizienz und technischer Machbarkeit braucht es fundiertes Fachwissen, um eine zukunftssichere und anwenderfreundliche Kühllösung zu entwickeln. Rittal versteht sich hierbei als verlässlicher Partner des Steuerungs-, Schaltanlagen- und Maschinenbaus und sieht sich dementsprechend in der Verantwortung, diesen Branchen ausschließlich zukunftssichere Schaltschrankkühlungen anzubieten.

Zukunftssichere Kältemittel

Schon seit Jahren setzt Rittal für seine Schaltschrankkühllösungen Kältemittel ein, die die seit 2025 gültigen Vorgaben der F-Gase-Verordnung einhalten und sogar unterschreiten. Dabei handelt es sich um R-410A, R-513A sowie R-1234yf. Zu den besonders verbreiteten Kühllösungen von Rittal zählen die Geräte des Blue e+ Portfolios, die mit dem Kältemittel R-1234yf arbeiten. 

Dieses Kältemittel besitzt ähnliche Eigenschaften wie das etablierte R-134a und zeichnet sich durch ein sehr niedriges GWP von 0,5 aus. Insbesondere in der Automobilindustrie hat sich R-1234yf daher bereits erfolgreich durchgesetzt. In Nordamerika basieren schon heute 95 Prozent der in Neufahrzeugen verbauten Klimaanlagen auf dem deutlich klimafreundlicheren Kältemittel. Durch den Einsatz von R-1234yf sind Schaltschrankkühllösungen wie Blue e+ von Rittal also schon heute auf langfristige regulatorische Anforderungen ausgerichtet und nutzen verlässliche Alternativen zu etablierten Kältemitteln.

KältemittelalternativenGWPVorteileNachteile
R-513A631niedrigeres GWP als R-134a, nicht brennbar, gute Retrofit Kompatibilitätnoch fluorhaltig, leichte Anpassungen im System nötig
R-1234yf0,5nahe Eigenschaften zu R-134a, zukunftsfähigbrennbar, aber schwer entflammbar, teurer und Warnhinweis erforderlich
R-2900,02hohe Effizienz, geringe Kostenleicht entzündlich, nur mit begrenzten Füllmengen in Kälteanlagen einsetzbar, Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich
R-454C146GWP < 150, gute Retrofit-Kompatibilitätbrennbar, aber schwer entflammbar, begrenzte Langzeiterfahrungen und Anpassungsbedarf
R-7441Nicht brennbar, sehr umweltfreundlich, geeignet für kompakte Systemesehr hohe Betriebsdrücke, teurere Komponenten und spezielles Know-how erforderlich, für Schaltschrank- und Maschinenkühlung ungeeignet

Anwenderfreundliche Kühllösungen

Bei den Schaltschrankkühllösungen von Rittal sind Anwender jedoch nicht nur aufgrund der eingesetzten Kältemittel auf der sicheren Seite, sondern haben es auch in puncto Wartung einfacher. Denn die in der F-Gase-Verordnung vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen sind bei den Anlagen von Rittal nicht notwendig. Das liegt an den eingesetzten Kältemitteln und an der optimierten Füllmenge der Kältemittel. Auch die in der Novelle vorgeschriebenen Leckageerkennungssysteme sind bei Geräten von Rittal aus diesen Gründen nicht verpflichtend.

Fazit

Mit ihren schrittweise strenger werdenden Vorgaben wirkt sich die F-Gase-Verordnung stark auf den Schaltschrankbau aus. Viele herkömmliche Kältemittel dürfen schon ab 2027 nicht mehr in neuen Geräten zum Einsatz kommen. Umso mehr sind daher die Hersteller in der Pflicht. Rittal nimmt diese Verantwortung sehr ernst und stellt bereits jetzt Kühllösungen für den Schaltschrankbau zur Verfügung, die auch in Zukunft noch alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und zu einem klimafreundlicheren Betrieb von elektrischen Anlagen beitragen.

Wer mehr darüber erfahren möchte, dem empfehlen wir unser neues Whitepaper: F-Gase-Verordnung Whitepaper.

FAQ

1. Was ist das Ziel der F‑Gase‑Verordnung und warum betrifft sie den Schaltschrankbau?
Die F‑Gase‑Verordnung (EU 2024/573) soll die Emission fluorierter Treibhausgase in Europa bis 2032 schrittweise auf null reduzieren. Da Schaltschrankkühlgeräte üblicherweise teilfluorierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel verwenden, betreffen die schrittweisen Verbote und GWP‑Grenzwerte diese Branche direkt. Viele bisher verbreitete Kältemittel dürfen ab 2027 in neuen Geräten nicht mehr eingesetzt werden.

2. Warum gelten F‑Gase als besonders klimaschädlich?
F‑Gase sind langlebige, synthetische Verbindungen, die Infrarotstrahlung stark absorbieren und dadurch den Treibhauseffekt erheblich verstärken. Sie besitzen ein extrem hohes Global Warming Potential, sodass bereits geringe Mengen starke Auswirkungen auf das Klima haben. Ein Kilogramm des Kältemittels R‑134a entspricht beispielsweise 1,43 Tonnen CO₂.

3. Welche konkreten Auswirkungen hat die Verordnung auf die Auswahl von Kältemitteln ab 2027?
Ab 2027 dürfen neue Geräte im Schaltschrankbau ausschließlich Kältemittel mit einem GWP von höchstens 150 verwenden, sofern keine sicherheitstechnischen Ausnahmen vorliegen. Dadurch verschwinden viele etablierte Kältemittel aus dem Markt, und es besteht die Notwendigkeit, auf Low‑GWP‑Lösungen umzusteigen, um weiterhin gesetzeskonforme Kühlsysteme einsetzen zu können.

4. Müssen bestehende Anlagen aufgrund der neuen Regelungen außer Betrieb genommen werden?
Bestehende und funktionierende Anlagen dürfen weiter betrieben werden. Die Verordnung konzentriert sich auf die Neuinverkehrbringung von Geräten mit hohem GWP. Für bereits installierte Systeme gelten allerdings erweiterte Pflichten wie strengere Dichtheitskontrollen und zusätzliche Dokumentationsanforderungen, sofern bestimmte Schwellen überschritten werden.

5. Welche Faktoren bestimmen, welches alternative Kältemittel geeignet ist?
Es gibt keine universell ideale Alternative. Die Auswahl hängt von thermodynamischen Anforderungen, Sicherheitsvorschriften, der Installationsumgebung und dem gewünschten Temperaturbereich ab. Ebenso spielt die Energieeffizienz der gesamten Anlage eine zentrale Rolle, da ein niedriger GWP keinen Vorteil bietet, wenn der Energieverbrauch der Anlage deutlich ansteigt.

6. Warum ist die Energieeffizienz trotz niedriger GWP‑Werte entscheidend?
Die Gesamtklimabilanz eines Kühlsystems ergibt sich aus direkten und indirekten Emissionen. Selbst ein Kältemittel mit sehr niedrigem GWP kann die Klimabilanz verschlechtern, wenn das Gerät dadurch mehr Energie verbraucht. Steigen die indirekten Emissionen, übersteigen diese im ungünstigen Fall die eingesparten direkten Emissionen, wodurch die Lösung weniger klimafreundlich wird.

7. Welche Kältemittel und Kühllösungen setzt Rittal bereits heute ein, um zukünftige Vorgaben sicher einzuhalten?
Rittal nutzt seit Jahren Kältemittel wie R‑410A, R‑513A und insbesondere R‑1234yf, das mit einem GWP von 0,5 deutlich unter den geforderten Grenzwerten liegt. Für viele Geräte entfällt dadurch die Pflicht zu Dichtheitskontrollen oder Leckageerkennungssystemen. Die Blue e+ Serie basiert auf R‑1234yf und erfüllt bereits heute langfristige regulatorische Anforderungen.

Lars Platzhoff, Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing.
Executive Vice President Business Unit Cooling Solutions bei Rittal

Mit langjähriger, weltweiter Erfahrung in der Industrie unterstützt Lars Platzhoff die Elektrifizierung und Dekarbonisierung in Rechenzentren, Energieversorgung und Automation.

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