CE-Konformität

CE-Kennzeichnung der Rittal Schaltschrank-Leergehäuse

Schaltschrank-Leergehäuse werden in Bezug auf die CE-Kennzeichnung einer gültigen EU-Richtlinie zugeordnet, nach der sich eine Kennzeichnungspflicht ergibt, der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU mit der Grundlage der Typprüfung nach DIN EN 62208.

Weitere relevante Richtlinien denen leere Gehäuse nicht unterliegen:

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Die Leergehäusenorm DIN EN 62208 ist nur hinter der Niederspannungsrichtlinie als Norm zur Bewertung der Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie gelistet. Daher sind Leergehäuse nicht mit Bezug auf andere Richtlinien mit dem CE-Kennzeichen versehen.

Die Kennzeichnung erfolgt prinzipiell für alle Gehäuse, die als typgeprüfte Leergehäuse nach DIN EN 62208 für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen nach DIN EN 61439-1/-2 oder -3 verwendet werden sollen auf den Typenschildern. Konformitätserklärungen sind auf den jeweiligen Produktseiten im Internet hinterlegt.

Da die als Grundlage zur Kennzeichnung herangezogene Norm nicht für Gehäuse gilt, die von spezifischen Produktnormen erfasst sind (bspw. Elektronikgehäuse nach IEC 60297 oder Gehäuse für informationstechnische Einrichtungen), sind nach derzeitigem Stand nur die typischen "Industriegehäuse" für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen gekennzeichnet.

 

CE-Kennzeichnung Grundlageninformationen

Das steckt dahinter

Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich nicht um eine Zertifizierung, bei der Hersteller freiwillig positive Produkteigenschaften ihrer Erzeugnisse durch Prüfinstitute bestätigen lassen.

Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung für alle Produkte, die den EU-Richtlinien entsprechen.

Ziel der CE-Kennzeichnung ist in erster Linie der Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Das CE-Zeichen ist ein Verwaltungszeichen und war zunächst nicht für Verbraucher und Endabnehmer bestimmt. Es war vorgesehen als Hinweis für Marktaufsichtsbehörden, dass die gekennzeichneten Erzeugnisse den Anforderungen der technischen Harmonisierungsrichtlinien – im wesentlichen Sicherheitsanforderungen – entsprechen. Es ist zu verstehen wie ein "Technischer Reisepass" für bestimmte Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist das Harmonisierungskonzept der Europäischen Kommission und die damit verbundene Aufwertung der Europäischen Normung. Wesentlicher Inhalt ist die gegenseitige Anerkennung bestehender nationaler Vorschriften, Normen und Spezifikationen. Besonders zum Schutz der Verbraucher, wobei Gesundheit, Sicherheit und Umwelt im Vordergrund stehen.