Ob im Steuerungs-, Schaltanlagen- oder Maschinenbau – Klimalösungen gehören heute zur Standardausstattung, um eine Überhitzung von Schaltschränken zuverlässig zu verhindern. Die Grundlage für den effizienten Betrieb von Schaltschrankkühlgeräten bilden Kältemittel, die einen besonders wirkungsvollen Wärmetransport ermöglichen. Bisher wurden dafür überwiegend fluorierte Treibhausgase (F-Gase) eingesetzt. Aufgrund ihres hohen Treibhauspotenzials tragen diese jedoch erheblich zur globalen Erwärmung bei.
Mit der EU-F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Emissionen fluorierter Treibhausgase schrittweise zu reduzieren und langfristig vollständig zu beenden. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung unter anderem vor, fluorierte Kältemittel nach und nach vom Markt zu nehmen. Bereits 2027 treten weitere Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben in Kraft. Für Schaltschrankbauer ist es daher besonders wichtig, die bevorstehenden Änderungen im Blick zu behalten und folgendes zu beachten:
- Aufgrund der in Kürze geltenden zusätzlichen Verbote ist es entscheidend, sich frühzeitig und umfassend mit den Anforderungen und Rahmenbedingungen der F-Gase-Verordnung auseinanderzusetzen.
- Kühllösungen, die bereits heute die zukünftigen Vorgaben der F-Gase-Verordnung erfüllen, sind schon erhältlich. Wer die neuen Technologien kennt und gezielt einsetzt, kann auch künftig gesetzliche Anforderungen erfüllen und seine Wettbewerbsfähigkeit sichern.
In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Informationen zur F-Gase-Verordnung für Schaltschrankbauer kompakt zusammengestellt. Ausführlichere Hintergrundinformationen finden Sie in unserem F-Gase-Verordnung Whitepaper.
Überblick zur F-Gase-Verordnung
Die F-Gase-Verordnung verfolgt das Ziel, die Emission klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase in Europa bis zum Jahr 2032 schrittweise auf null zu senken. Dafür werden in den nächsten Jahren nach und nach neue Vorgaben für die Verwendung und das Inverkehrbringen von F-Gasen in der Europäischen Union eingeführt. Die nächste Verschärfung der Regelungen gilt bereits ab Januar 2027.
Weshalb sind F-Gase so schädlich?
F-Gase sind industriell hergestellte, synthetische Chemikalien, die Fluor enthalten. Durch die starken Bindungen der Fluoratome verfügen sie über Eigenschaften, die sie für zahlreiche industrielle Anwendungen besonders geeignet machen. Sie sind äußerst stabil, langlebig, hitzebeständig und reagieren nur sehr geringfügig mit anderen Stoffen. Deshalb kommen sie unter anderem in Kälteanlagen, Wärmepumpen und Schäumen häufig zum Einsatz.
Problematisch wird es, wenn F-Gase in die Atmosphäre gelangen. Ähnlich wie CO₂ oder Methan absorbieren sie Infrarotstrahlung und geben diese wieder in Richtung Erdoberfläche ab. Dadurch verstärken sie den Treibhauseffekt erheblich. Aufgrund ihrer besonderen Molekülstruktur und ihrer langen Verweildauer in der Atmosphäre gehören F-Gase zu den klimawirksamsten bekannten Treibhausgasen.
Global Warming Potential
Der Beitrag eines F-Gases zum Treibhauseffekt wird mithilfe des sogenannten Global Warming Potentials (GWP) bewertet. Dieser Wert beschreibt, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu Kohlenstoffdioxid (CO₂) zur globalen Erwärmung beiträgt. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
CO₂-Äquivalent = Füllmenge (kg) × GWP-Wert des Treibhausgases
Ein Beispiel: Das häufig verwendete Kältemittel R-134a besitzt einen GWP-Wert von 1.430. Somit entspricht 1 kg dieses Kältemittels einer Klimawirkung von 1,43 Tonnen CO₂. Aufgrund dieses hohen Erderwärmungspotenzials ist die schrittweise Verringerung der F-Gas-Emissionen ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Klimaschutzstrategie.
Was regelt die F-Gase-Verordnung?
Die F-Gase-Verordnung enthält verschiedene Vorgaben für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen sowie deren Verwendung in Anlagen wie Schaltschrankkühlgeräten. Ziel ist dabei nicht, bestehende und funktionsfähige Anlagen außer Betrieb zu nehmen. Stattdessen soll die verfügbare Menge an F-Gasen bis 2050 – beziehungsweise innerhalb Europas bereits bis 2032 – schrittweise reduziert werden („Phase-down“). Dazu werden nach und nach Verbote für die Inbetriebnahme neuer Technologien eingeführt, die fluorierte Kältemittel enthalten. Ergänzend dazu gelten zusätzliche Anforderungen an Dichtheitsprüfungen sowie an die Dokumentation.
| Bereich | Regelung |
| Phase-down & Phase-out | Stufenweise Reduktion der F-Gase-Mengen bis zum vollständigen Ausstieg 2050 (Europa 2032), verschärfte Quotenregelung auch für vorbefüllte Geräte ab 10 t CO₂-Äquivalent. |
| Einsatzverbote | Neue Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für Geräte mit hohem GWP, gestaffelt nach Kategorie und Anwendung. |
| Leckagen | Neue Prüfintervalle für Dichtheitskontrollen, verpflichtende Leckageerkennungssysteme ab definierten Schwellenwerten sowie erweiterte Dokumentationspflichten. |
Auswirkungen der F-Gase-Verordnung auf den Schaltschrankbau
Im Schaltschrankbau werden überwiegend teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) als Kältemittel in Klimageräten verwendet. Sie sorgen dort für einen besonders effizienten und zuverlässigen Wärmetransport. Da einige der derzeit eingesetzten Kältemedien einen hohen GWP-Wert besitzen, unterliegen sie bereits heute den geltenden Inverkehrbringungsverboten. Ab dem Jahr 2027 werden diese Vorgaben auf weitere Kältemittel mit einem niedrigeren GWP-Wert ausgeweitet.
| Jahr | Gerätetyp | GWP-Grenze | Betroffene Kältemittel |
| 2025-2026 | Stationäre Kälteanlagen, Klimageräte & Wärmepumpen aller Leistungsklassen | ≤ 2500 (Mono-Split < 3 kg: ≤ 750) | z.B. R-513A, R-134a (nur bei Füllmengen unter 3 kg) |
| 2027-2029 | In sich geschlossene Klimageräte & Wärmepumpen ≤ 12 kW sowie Chiller | ≤ 150 (Sicherheits-Ausnahme ≤ 750)* | z.B. R-32, R-454B |
| 2030–2031 | Split-Klimaanlagen & Split- Wärmepumpen bis 12 kW sowie Chiller | ≤ 150 / Erste Geräte: F-Gas-frei* | z.B. R-32, R-454B |
| ab 2032 | Alle neu in Verkehr gebrachten Kälte-, Klima-& Wärmepumpensysteme sowie Chiller | Keine F-Gase erlaubt* | Alle fluorierte Kältemittel |
*Ein GWP-Wert von ≤ 750 bleibt weiterhin zulässig, sofern sicherheitsrelevante Anforderungen den Einsatz einer Alternative ausschließen.
Das bislang häufig eingesetzte Kältemittel R-134a (GWP: 1.430) darf seit 2025 aufgrund der Überschreitung der zulässigen GWP-Grenze von 750 nicht mehr in Mono-Split-Geräten mit einer Kältemittelfüllmenge von unter 3 kg in Verkehr gebracht werden. Mit Inkrafttreten der nächsten Stufe der F-Gase-Verordnung im Jahr 2027 werden die Vorgaben erneut verschärft. Dann ist auch der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP-Wert ab 150 in neu in Verkehr gebrachten Anlagen nicht mehr zulässig. Für Schaltschrankbauer ist es daher unerlässlich, sich spätestens jetzt mit dem Wechsel auf Kältemedien mit niedrigem GWP auseinanderzusetzen.
Gibt es die eine perfekte Alternative zu etablierten Kältemitteln?
Eine allgemeingültige, klimafreundliche Alternative, die sich für alle Anwendungen gleichermaßen eignet, gibt es nicht. Welches Kältemittel die passende Wahl ist, hängt vielmehr von den jeweiligen thermodynamischen und sicherheitstechnischen Anforderungen ab. Daher muss jede Produktkategorie individuell bewertet werden. Entscheidend sind unter anderem die Einsatzbedingungen, der erforderliche Temperaturbereich, die Baugröße sowie die geltenden Sicherheitsanforderungen.
Ebenso wichtig ist die Betrachtung der gesamten Klimabilanz eines Kühlgeräts. Diese wird nicht ausschließlich durch den GWP-Wert des verwendeten Kältemediums bestimmt, sondern auch maßgeblich von der Energieeffizienz beeinflusst. Führt der Einsatz eines alternativen Kältemittels beispielsweise zu einem deutlich höheren Energieverbrauch, können die dadurch entstehenden indirekten Emissionen die eingesparten direkten Emissionen sogar übertreffen. In einem solchen Fall würde sich die Gesamtklimabilanz trotz des Einsatzes eines F-Gas-Ersatzes verschlechtern. Wer eine wirklich klimafreundliche Lösung anstrebt, sollte deshalb sämtliche Aspekte und Phasen des Lebenszyklus einer Anlage berücksichtigen. Eine besonders geeignete Lösung stellen drehzahlgeregelte Kühlgeräte mit Freikühlfunktion in Kombination mit einem Kältemittel mit niedrigem GWP dar. Dabei sind jedoch auch die jeweiligen Sicherheitsanforderungen zu beachten.
F-Gase-Verordnungskonforme Schaltschrankkühlung von Rittal
Die Entwicklung moderner Kühllösungen erfordert ein ausgewogenes Zusammenspiel von Umweltverträglichkeit, hoher Energieeffizienz und technischer Umsetzbarkeit. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist umfassendes Fachwissen gefragt. Als Partner des Steuerungs-, Schaltanlagen- und Maschinenbaus verfolgt Rittal das Ziel, seinen Kunden ausschließlich Schaltschrankkühlungen bereitzustellen, die auch langfristig den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen.
Zukunftssichere Kältemittel
Rittal setzt bei seinen Schaltschrankkühllösungen bereits seit mehreren Jahren auf Kältemedien, die die seit 2025 geltenden Anforderungen der F-Gase-Verordnung nicht nur erfüllen, sondern teilweise sogar unterschreiten. Zum Einsatz kommen dabei die Kältemittel R-410A, R-513A und R-1234yf. Besonders weit verbreitet sind die Geräte der Blue e+-Produktfamilie, die als Produktlinienerweiterung mit dem Kältemittel R-1234yf betrieben werden. Sofern sicherheitsrelevante Anforderungen den Einsatz von R-1234yf ausschließen sind die Blue e+ Geräte weiterhin mit dem Kühlmittel R513a verfügbar.
R-1234yf weist vergleichbare Eigenschaften wie das bewährte Kältemittel R-134a auf, besitzt jedoch mit einem GWP ≤ 1 ein äußerst geringes Treibhauspotenzial. Aus diesem Grund hat sich das Kältemittel insbesondere in der Automobilindustrie bereits erfolgreich etabliert. So sind in Nordamerika inzwischen rund 95 Prozent der Klimaanlagen in Neufahrzeugen mit dem deutlich klimafreundlicheren R-1234yf ausgestattet. Mit dem Einsatz dieses Kältemittels sind Schaltschrankkühllösungen wie Blue e+ von Rittal bereits heute auf langfristige regulatorische Anforderungen vorbereitet und setzen auf eine verlässliche Alternative zu herkömmlichen Kältemitteln.
| Kältemittelalternativen | GWP | Vorteile | Nachteile |
| R-513A | 631 | niedrigeres GWP als R-134a, nicht brennbar, gute Retrofit Kompatibilität | noch fluorhaltig, leichte Anpassungen im System nötig |
| R-1234yf | 0,5 | nahe Eigenschaften zu R-134a, zukunftsfähig | brennbar, aber schwer entflammbar, teurer und Warnhinweis erforderlich |
| R-290 | 0,02 | hohe Effizienz, geringe Kosten | leicht entzündlich, nur mit begrenzten Füllmengen in Kälteanlagen einsetzbar, Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich |
| R-454C | 146 | GWP < 150, gute Retrofit-Kompatibilität | brennbar, aber schwer entflammbar, begrenzte Langzeiterfahrungen und Anpassungsbedarf |
| R-744 | 1 | Nicht brennbar, sehr umweltfreundlich, geeignet für kompakte Systeme | sehr hohe Betriebsdrücke, teurere Komponenten und spezielles Know-how erforderlich, für Schaltschrank- und Maschinenkühlung ungeeignet |
Anwenderfreundliche Kühllösungen
Bei den Schaltschrankkühlgeräten von Rittal profitieren Anwender nicht nur von den eingesetzten Kältemitteln, sondern auch von einer vereinfachten Wartung. So entfallen die in der F-Gase-Verordnung geforderten Dichtheitskontrollen bei diesen Anlagen. Ursache dafür sind sowohl die verwendeten Kältemittel als auch die optimierte Füllmenge der Systeme.
Auch die in der Novelle vorgesehenen Leckageerkennungssysteme sind bei Geräten von Rittal aus denselben Gründen nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Fazit
Durch die schrittweise Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hat die F-Gase-Verordnung erhebliche Auswirkungen auf den Schaltschrankbau. Bereits ab 2027 dürfen zahlreiche konventionelle Kältemedien in neuen Geräten nicht mehr eingesetzt werden. Damit steigt die Verantwortung auf Seiten der Hersteller deutlich.
Rittal begegnet dieser Entwicklung mit hoher Verantwortung und bietet bereits heute Kühllösungen für den Schaltschrankbau an, die auch zukünftigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig zu einem klimafreundlicheren Betrieb elektrischer Anlagen beitragen.
Wer sich vertiefend mit dem Thema befassen möchte, findet weitere Informationen im neuen F-Gase-Verordnung Whitepaper.
FAQ
1. Was ist das Ziel der F-Gase-Verordnung und warum betrifft sie den Schaltschrankbau?
Die F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) hat zum Ziel, die Emissionen fluorierter Treibhausgase in Europa bis 2032 schrittweise auf null zu reduzieren. Da im Schaltschrankbau typischerweise teilfluorierte Kohlenwasserstoffe als Kältemedien in Kühlgeräten eingesetzt werden, sind diese schrittweise Verschärfungen sowie die geltenden GWP-Grenzwerte für die Branche direkt relevant. Viele der bislang üblichen Kältemittel dürfen bereits ab 2027 in neuen Geräten nicht mehr verwendet werden.
2. Warum gelten F-Gase als besonders klimaschädlich?
F-Gase sind synthetisch hergestellte, langlebige Verbindungen, die Infrarotstrahlung stark aufnehmen und dadurch den Treibhauseffekt deutlich verstärken. Sie verfügen über ein sehr hohes Global Warming Potential, weshalb bereits geringe Mengen erhebliche Auswirkungen auf das Klima haben. So entspricht beispielsweise 1 Kilogramm des Kältemittels R 134a einer Klimawirkung von 1,43 Tonnen CO₂.
3. Welche konkreten Auswirkungen hat die Verordnung auf die Auswahl von Kältemitteln ab 2027?
Ab 2027 dürfen in neuen Geräten im Schaltschrankbau grundsätzlich nur noch Kältemedien mit einem GWP von maximal 150 eingesetzt werden, sofern keine sicherheitsrelevanten Ausnahmen greifen. Dadurch fallen viele etablierte Kältemittel weg, wodurch der Umstieg auf Low-GWP-Lösungen notwendig wird, um weiterhin konforme Kühlsysteme einsetzen zu können.
4. Müssen bestehende Anlagen aufgrund der neuen Regelungen außer Betrieb genommen werden?
Bestehende, funktionstüchtige Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Der Schwerpunkt der Verordnung liegt auf dem Inverkehrbringen neuer Geräte mit hohem GWP. Für bereits installierte Systeme können jedoch zusätzliche Anforderungen gelten, etwa verschärfte Dichtheitskontrollen sowie erweiterte Dokumentationspflichten, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
5. Welche Faktoren bestimmen, welches alternative Kältemittel geeignet ist?
Eine universelle Ideallösung existiert nicht. Welche Alternative geeignet ist, hängt von thermodynamischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sowie von der jeweiligen Einsatzumgebung und dem benötigten Temperaturbereich ab. Darüber hinaus spielt die Energieeffizienz der gesamten Anlage eine zentrale Rolle.
6. Warum ist die Energieeffizienz trotz niedriger GWP-Werte entscheidend?
Die Klimabilanz eines Kühlsystems setzt sich aus direkten und indirekten Emissionen zusammen. Auch ein Kältemedium mit sehr niedrigem GWP kann sich negativ auf die Gesamtbilanz auswirken, wenn der Energieverbrauch des Systems dadurch steigt. In solchen Fällen können die indirekten Emissionen die eingesparten direkten Emissionen übersteigen, was die Gesamtbilanz verschlechtert.
7. Welche Kältemittel und Kühllösungen setzt Rittal bereits heute ein, um zukünftige Vorgaben sicher einzuhalten?
Rittal verwendet bereits seit mehreren Jahren Kältemittel wie R 410A, R 513A sowie insbesondere R-1234yf, das mit einem GWP von ≤ 1 deutlich unter den aktuellen Grenzwerten liegt. Dadurch entfallen bei vielen Geräten auch verpflichtende Dichtheitskontrollen oder Leckageerkennungssysteme. Die Geräte der Blue e+ Serie basieren auf R-1234yf und sind damit bereits heute auf langfristige regulatorische Anforderungen ausgelegt.
Ing. Peter Hoffmann, MBA
Produktmanager Mechanik, Klimatisierung & RAS bei Rittal GmbH
Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Industrie und im Produktmanagement unterstützt Peter Hoffmann die Kunden von Rittal und treibt zugleich die digitale Transformation sowie die Automatisierung im Schaltschrankbau aktiv voran.