Ri4Power Neutralleiter – Anforderungen Allgemeines Die Dimensionierung des Neutralleiters wird in der IEC 61 439-1 im Kapitel 8.6 beschrieben. Folgende Mindestanforderungen gelten für den Neutralleiter in 3-phasigen Stromkreisen. In Stromkreisen mit einem Außenleiterquerschnitt bis einschließlich 16 mm2 muss der Neutralleiter 100 % der zugehörigen Außenleiter betragen. In Stromkreisen mit einem Außenleiterquerschnitt über 16 mm² muss der Neutralleiter 50 % der zugehörigen Außenleiter betragen, jedoch mindestens 16 mm2. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Strom im Neutralleiter nicht mehr als 50 % eines Außenleiterstromes beträgt. Die Dimensionierung des Neutralleiters sollte im Vorfeld mit den Endkunden abgesprochen werden. Erläuterung zum Neutralleiter In Anlagen, die gleichzeitig ohmsche, kapazitive und induktive Belastungen auf den Außenleitern haben, ist eine Belastung des Neutralleiters von größer als 100 % möglich. Neutralleiter im Haupt-Sammelschienensystem Der Aufbau des Haupt-Sammelschienensystems in 4-poliger Ausführung hängt von dem Typ des verwendeten Schienensystems, der Netzform, der Gehäuseabmessung und der Sammelschienenanordnung ab. Wenn der Neutralleiter separat geführt werden soll, kann man dieses mit den Stromschienen (bei RiLine, Maxi-PLS und Flat- PLS) in 600 mm und 800 mm tiefen Schränken realisieren. Soll der Neutralleiter zusammen mit den Außenleitern geführt werden, müssen die Gehäuse für Flat-PLS 100 und Maxi-PLS 3200 mindestens eine Tiefe von 800 mm haben. Alle anderen Schienensysteme können als 4-poliger Sammelschienenaufbau in 600 mm tiefen Schränken eingebaut werden. Die gewählte Netzform (TN-C, TN-CS, ...), siehe Seite 45, definiert die Ausführung des Neutralleiters. In den Ri4Power Feldtypen sollten folgende zusätzliche Anforderungen für den Neutralleiter beachtet werden: ACB-Leistungsschalterfelder Bei Verwendung eines geschalteten Neutralleiters oder eines mit den Außenleitern geführten 4. Pol wird dieser genauso aufgebaut wie bei einem normalen 4-poligen Leistungsschalterfeld. Wird der 4. Pol nicht geschaltet, so wird der Neutralleiter mittels Paketierstützer parallel zu den Phasen hochgeführt. Ist der zu erwartende Strom im Neutralleiter größer als 50 %, ist der Neutralleiter im Außenleiterquerschnitt des Verbindungssatzes zu dimensionieren. Beträgt der Neutralleiterstrom weniger als 50 %, kann der Querschnitt halbiert werden. Wird der Neutralleiter nicht geschaltet, kann der Querschnitt nach DIN EN 61 439-1 ausgelegt werden. Modulares Abgangsfeld Wird ein 4-poliges Verteilsammelschienensystem verwendet, muss die Schaltschrankbreite mindestens 600 mm betragen. NH Lastschaltleistenfeld Bei der Verwendung von 4-polig ausgeführten NH-Sicherungs- Lastschaltleisten der Hersteller ABB (SlimLine) oder Jean Müller (Sasil) ist der Neutralleiter im Hauptleiterquerschnitt zu führen. Der Sammelschienenhalter kann keine unterschiedlichen Sammelschienenausführungen, verglichen zu den Außenleitern, aufnehmen. Wird der Neutralleiter im Kabelabgangsfeld geführt, ist dieser nach der Norm IEC 61 439-2 auszulegen. Kabelabgangsfeld Keine besonderen Anforderungen. Neutralleiter für Schaltgeräte Neutralleiter für 4-polige Schaltgeräte, die in diesem Kapitel bisher nicht beschrieben wurden, müssen entsprechend der Vorgaben der ursprünglichen Gerätehersteller dimensioniert und angeschlossen werden. Ist in den Vorgaben der ursprünglichen Gerätehersteller keine klare Definition vorgegeben, so ist der Neutralleiter in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln des Kapitels und des Anhangs H der IEC 61 439-1 zu dimensionieren. 2 - 66 Rittal Technisches Systemhandbuch/Stromverteilung
Technisches Systemhandbuch Ri4Power
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